
ist gegeben, wenn der Vertreter (Stellvertretung) entweder überhaupt keine Vertretungsmacht besitzt oder diese überschreitet; auf sein Verschulden kommt es nicht an. Eine V.o. Vm. äußert zunächst keinerlei Wirkung für den 'Vertretenen'; es ist insoweit aber zu unterscheiden: Bei einem eins...
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Vertretung ohne Vertretungsmacht, das Fehlen oder ûberschreiten der Vertretungsmacht (Stellvertretung). Ein von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam, das heißt, er bedarf der Genehmigung durch den Vertretenen. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht hafte...
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